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WhatsApp: Nutzer lassen sich via Chrome-Plugin überwachen

WhatsApp: Nutzer lassen sich via Chrome-Plugin überwachen
WhatsApp: Nutzer lassen sich via Chrome-Plugin überwachen
Nutzer von WhatsApp müssen damit rechnen, dass ihre Aktivität in dem Programm akribisch überwacht wird. Potentielle Überwacher brauchen lediglich die Telefonnummer des Opfers.

WhatsApp bietet ganz grundsätzlich einige Funktionen zum Schutz der Privatsphäre. So kann die Anzeige des Profilsbildes etwa lediglich auf Personen beschränkt werden, die als Kontakt im Telefonbuch vorhanden sind. Darüberhinaus existieren auch graduelle Einstellung zur Darstellung des Online-Status und insbesondere der letzten Aktivität. So können Nutzer den Zeitpunkt der letzten Aktivität komplett verbergen lassen. Diese Funktion ist allerdings nicht gegen eine gezielte Überwachung gewappnet, wie der Softwareentwickler Rob Heaton in einem Blogeintrag schildert.

So bezieht sich die entsprechende Privatsphäre-Einstellung nicht auf die „online“-Anzeige, so wird einem anderen Nutzer beim Aufruf des Chats mit einer Person unabhängig von den Einstellungen angezeigt, wenn diese Person online ist. Die systematische Überwachung von Heaton basiert auf dem Web-Client des WhatsApp-Browser und einem Chrome-Plugin. Das Plugin frag dann schlicht in sehr kurzen Zeitabständen ab, ob eine Person als „online“ anzeigt wird oder nicht.

Durch diese Daten lassen sich nicht etwa nur Informationen über den Tagesablauf eines Nutzer gewinnen, es können unter Umständen sogar Erkenntnisse über die Intensität der Kommunikation zweier Personen erhalten werden. Dazu müssten die Online-Zeiten zweier potentieller Chatpartner auf entsprechende Korrelationen untersucht werden, wobei eine solche Analyse freilich beschränkt Aussagekräftig wäre.

Grundsätzlich lassen sich solche Anzeigen des Online-Status auch bei anderen Messengern missbrauchen, im Falle von WhatsApp ist allerdings lediglich die Telefonnummer des Opfers nötig - bei Facebook muss etwa eine Freundschaftsanfrage akzeptiert werden.

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Autor: Silvio Werner, 10.10.2017 (Update: 24.01.2020)