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Kaspersky Lab: Zieht Kartellbeschwerde gegen Microsoft zurück

Kaspersky Lab: Zieht Kartellbeschwerde gegen Microsoft zurück
Kaspersky Lab: Zieht Kartellbeschwerde gegen Microsoft zurück
Das Cyber-Security-Unternehmen plant die Rücknahme einer Kartellbeschwerde gegen Microsoft, nachdem Letztere einverstanden sind, die Bereitstellung ihrer Windows-Updates zu ändern.

Seit etwa einem Jahr dauert der Streit zwischen Microsoft und dem Sicherheitsunternehmen an. Kaspersky Lab (KL) wirft Microsoft vor, Drittanbietern von Sicherheitssoftware in Windows 10 unnötig Steine in den Weg zu legen.

Angeblich würde MS seine Marktdominanz ausnutzen, um externe Anbieter von Antivirus-Software  zu behindern und das eigene Windows Defender durchzusetzen. Das betrifft insbesondere die Update-Politik von Microsoft, denn bestimmte Updates von Windows 10 würden gezielt Kompatibilitätsprobleme mit Drittanbieter-Software verursachen.

Microsoft selbst sagt aus, dass man keine Gesetze gebrochen habe und nur das Ziel verfolge Windows-10-Nutzer vor Cyber-Bedrohungen zu schützen. Außerdem arbeite man vor einem Updaterelease eng mit anderen Sicherheitsfirmen zusammen, um Probleme zu minimieren.

Der Redmond basierte Konzern gibt nun an, dass man Anbieter mehr unterstützen wolle und ihnen erlauben werde, eigene Sicherheitshinweise und Warnungen an den Nutzer auszustellen. Dieser Ansatz scheint Kaspersky Lab nun ausreichend, um die Kartellbeschwerde zurückzuziehen.

In einem Statement gab die Sicherheitsfirma bekannt, dass es über die letzten Monate kontruktive Gespräche zwischen beiden Unternehmen gab, Microsoft die nötigen Schritte unternommen hätte und man daher die Beschwerde nun zurückziehen werde.

Der Rückzug kommt jedoch auch zu einem Zeitpunkt, zu dem sich KL gegen massive Anschuldigungen seitens der US-Regierung ausgesetzt sieht. Diese wirft KL vor, unter dem Einfluß der russischen Regierung zu stehen und hat jüngst die Nutzung sämtlicher KL-Produkte in der Regierung untersagt. KL bestreitet die Vorwürfe und bot sogar an den Code ihrer Software offenzulegen. 

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Autor: Christian Hintze, 10.08.2017 (Update: 10.08.2017)